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| AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele |
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19.04.2010 um 15:43 Uhr - Tille2000
Kommentare (4)
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Der britische Spielehändler Gamestation hatte sich einen interessanten Aprilscherz einfallen lassen. Pünktlich zum 1. April wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Wer bei Gamestation bestellte, verkaufte gleichzeitig seine unsterbliche Seele. Das Unternehmen zeigte damit, dass viele Leute die AGB nicht lesen, obwohl es immer wieder zu Datenschutzskandalen beim Online-Handel kommt. 90 Prozent der Käufer, die an diesem Tag ein Produkt bestellten, stimmten den Vertragsbedingungen zu. Rund 7.500 Seelen wechselten dadurch den Besitzer. Auszug aus dem Kaufvertrag: "Mit einer Bestellung am ersten Tag des vierten Monats im Jahre des Herrn 2010 über diese Website gewähren Sie uns eine nicht übertragbare Option auf Ihre unsterbliche Seele, für jetzt und immer. Wollen wir dieses Recht ausüben, erklären Sie, uns Ihre unsterbliche Seele mit allen damit verbundenen Rechte, innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung von gamesation.co.uk oder einem seiner bevollmächtigten Diener, zu übergeben" Wer die AGB aufmerksam las, hätte am Ende sogar einen Link entdecken können, mit dem sich die Seelenübertragung rückgängig machen ließ. Wer das tat, bekam von Gamestation einen Gutschein über fünf britische Pfund. Mit der Auflösung des Aprilscherzes bekamen die ahnungslosen Käufer ihre Seelen auch wieder zurück. |
Kommentare: 4
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Warlkar 01.09.2010Ort: Berlin Beiträge: 41 |
# 1 - 21.04.2010 um 09:42 Uhr
viel schlimmer ist das ich meine Seele nicht verkauft habe! son shice ^^ |
Sh@dY 05.09.2010Ort: Alsfeld Beiträge: 37 |
# 2 - 21.04.2010 um 12:02 Uhr
^^ LoL ^^ |
Gladiator 02.09.2010Ort: Elmshorn Beiträge: 12 |
# 3 - 24.04.2010 um 16:07 Uhr
hahaha xD |
[H4X] Ond̃yTHX 05.09.2010Ort: - Beiträge: 43 |
# 4 - 27.04.2010 um 13:16 Uhr
ist ja mal eine geile sache muss immer noch grinsen ![]() mal in nächster zeit auf mysteriöse todesfälle achten im netz
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01.09.2010