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gh0stk1d
das neue script is n1

(30.08.2010 um 21:09 Uhr)

Sh@dY
Ondy las ma bitte heut abend Resident Evil 5 o. UT2004 ZoCKen! ^^ so um 18 o. 19 uhr rum mfg Sh@dY

(30.08.2010 um 02:50 Uhr)

Tille2000
So, neue Version des Scripts Online. Solltet ihr Fehler finden, so gebt mir bitte bescheid.

(29.08.2010 um 20:22 Uhr)

gh0stk1d
drecks xfire geht net >.<

(24.08.2010 um 22:03 Uhr)

Sh@dY
xfire geht doch

(24.08.2010 um 20:36 Uhr)


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H4Xx0r kommt und wird dich mitreißen!!!
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Informationen zur ausgewählten Nachricht.

Urteil: Rapidshare nicht für Nutzerinhalte haftbar
04.05.2010 um 19:09 Uhr - Tille2000
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren gegen Rapidshare eine einstweilige Verfügung des Filmverleihers Capelight Pictures aufgehoben. Demnach ist Rapidshare für die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material durch die Nutzer nicht verantwortlich.

Das Urteil steht im Widerspruch zu den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamburg und Köln, die von einer so genannten Mitstörerhaftung ausgehen und damit dem Filehoster eingeschränkte Prüfpflichten auferlegt haben. Die Richter aus Düsseldorf gehen in ihrer Urteilsbegründung darauf ein, kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Maßnahmen von Rapidshare gegen Urheberrechtsverletzungen ausreichen.

Da Rapidshare lediglich den Speicherplatz zum Austausch von Dateien anbietet, liegt kein "täterschaftlicher Urheberrechtsverstoß" vor. Die Links zu den Dateien werden von den Nutzern weitergegeben. Der Filehoster selbst nimmt keine Veröffentlichung vor.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bezeichnet den Dienst als "in weiten Teilen legal", da das Geschäftsmodell den Schutz der Rechtsordnung verdient. Die auf den Servern gespeicherten Inhalte können von den Nutzern nicht aufgelistet werden. Es liegt allein an den Mitgliedern, wie leicht Dritte auf die Dateien zugreifen können. Eine Prüfung der durch die Nutzer eingestellten Inhalte ist laut den Richtern nicht zumutbar. Capelight Pictures verlangte die Prüfung hochgeladener Dateien mit Hilfe von Wortlisten - laut dem Gericht ist dies nicht praktikabel.

Kommentare: 1
Seite [1]
joinfear

31.05.2010

Ort: -
Beiträge: 1
# 1 - 31.05.2010 um 21:17 Uhr

ich hofe das man jetzt nicht die dateien sofort gelöscht werden die man hochläd
kuken wir mal

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